Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der greenLife schweiz GmbH per 1.9.25

1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Vertragsbedingungen sind ausdrücklich Bestandteil der Offerte.
Mit Annahme der Offerte gelten auch die Allgemeinen Vertragsbedingungen als akzeptiert und als Bestandteil des Vertrags.
In den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird die greenLife schweiz GmbH «die Gesellschaft» genannt.
Die Gesellschaft bietet u. a. folgende Dienstleistungen an: Import, Handel und Produktion von Zierpflanzen sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen.

2. Angebot und Preise
Für die Produkte der Gesellschaft und die Ausführung der Arbeiten sind grundsätzlich die Auftragsbestätigungen der Gesellschaft verbindlich.
Die Angebote der Gesellschaft haben eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen.
Alle Preise der Gesellschaft sind verbindlich gemäss Offerte oder Auftragsbestätigung, können jedoch aufgrund von Teuerung oder Wechselkursveränderungen angepasst werden.
Ohne anderweitige Vereinbarung verstehen sich die bestätigten Totalpreise netto ohne irgendwelche Abzüge.

3. Bestellung und Vertragsabschluss
Eine mündliche oder schriftliche Bestellung gilt als angenommen, wenn sie von der Gesellschaft schriftlich bestätigt worden ist.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Gesellschaft massgebend.
Nach der Auftragsbestätigung sind Annullierungen und Modifikationen des Auftrags nur mit schriftlichem Einverständnis der Gesellschaft und nur unter Kostenfolge möglich.
Auf Abruf bestellte Ware muss innerhalb der festgelegten Frist abgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die Ware zu fakturieren und Lagergebühren zu erheben.

4. Aufwand bei Nichterteilung des Auftrags
Die Erstbesprechung wird von der Gesellschaft jeweils offeriert.
Jede weitere Besprechung sowie das Erstellen von Konzepten, Mustern oder Fotodokumentationen werden mit CHF 120.00/Stunde sowie ev. zusätzlichen externen Kosten für die Erstellung von Mustern und Foto-Dokumentationen usw. in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag schlussendlich nicht erteilt wird.

5. Lieferfristen
Die Gesellschaft bemüht sich, vereinbarte Liefertermine einzuhalten.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatz für daraus entstehende Schäden zu verlangen.
Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum der definitiven Abklärung aller qualitativen und technischen Details.

6. Lieferung
Die Lieferung versteht sich ab Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern, wird aber normalerweise gegen Verrechnung durch die Gesellschaft organisiert.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Der Transport der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers.
Mängel sind der Gesellschaft spätestens 8 Tage nach Ablieferung mitzuteilen.

8. Zahlung
Grössere Aufträge oder Sonderanfertigungen werden wie folgt fakturiert:

  • 1/2 bei Auftragserteilung
  • 1/2 20 Tage nach Lieferung
  • Die Rechnungen sind innert 20 Tagen ohne Abzug zahlbar.
  • Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
  • Hält der Besteller den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Gesellschaft.
  • Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn: Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Nicht wesentliche Teile fehlen. Nacharbeiten notwendig werden, ohne die der Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglicht bleibt.

9. Muster
Auf Verlangen des Bestellers liefert die Gesellschaft Muster.
Entstehen dabei Kosten, die das übliche Mass überschreiten, werden diese vom Besteller vergütet.
Bei Pflanzen sind naturgegebene Abweichungen von Mustern möglich und können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Gesellschaft.
Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums der Gesellschaft erforderlich sind, mitzuwirken.
Der Besteller hält die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand und versichert sie zu Gunsten der Gesellschaft gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstigen Risiken.
Er trifft alle Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der Gesellschaft weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

11. Gewährleistung für Sachmängel
Prüfpflicht und Mängelrüge

  • Der Besteller hat die Ware nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.
  • Reparaturen oder Änderungen an gelieferten Waren dürfen ohne schriftliches Einverständnis der Gesellschaft nicht vorgenommen werden.

Umfang der Haftung

  • Die Garantie der Gesellschaft erstreckt sich auf die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes und dessen Mängelfreiheit.
  • Mängel werden kostenlos behoben. Recht auf Wandelung oder Minderung ist ausgeschlossen.
  • Jeder weitere Anspruch des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz, ist ausgeschlossen.

12. Haftungsausschluss
Die Gesellschaft haftet nicht für:

  • Geringfügige Abweichungen der Ware in Massen, Farbe oder Design gegenüber Abbildungen, Mustern oder Verkaufsunterlagen.
  • Schäden durch Gewaltanwendung, Änderungen, Reparaturen oder unsachgemässe Wartung durch Dritte, z. B. unsachgemässes Bewässern von Pflanzen.
    Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt, sind ausgeschlossen.

13. Fotoaufnahmen
Mit Annahme der AGB erteilt der Besteller der Gesellschaft das Recht, Fotos von Endprodukten als Werbung zu verwenden, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

14. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Thun.

15. Anwendbares Recht
Es gilt schweizerisches Recht.

greenLife schweiz GmbH
Dorfstrasse 1 | 3634 Thierachern

Version gültig ab 1.September 2025